Man sagt, der Kunde sei König
Wenn die Bahn für ihre Kunden die Zeit verkürzen will, die diese brauchen, um von A nach B zu kommen, was könnte sie tun?
1. Sie könnte die Kunden zu mehr Disziplin und schnellerem Einsteigen zwingen.
2. Sie könnte Personal und Züge besser ausstatten, damit diese schneller fahren.
3. Sie könnte einfach öfter Züge fahren lassen.
Welche Lösung ist wohl für die Kunden die beste?
Bei den Reformen der Hochschule ist viel von Studienzeitverkürzung die Rede. Das Studium dauert aber so lange, bis auch die letzte Prüfung erfolgreich abgelegt ist. Aus diesem Grund hat das Studierendenparlament in seiner Sitzung vom 4. 3. April eine Forderung formuliert und einstimmig beschlossen, die genau an diesem Punkt eine erhebliche Verbesserung der Studienbedingungen und damit eine Verkürzung der Studienzeit bringen kann. Hier der Wortlaut: „Das StuPa spricht sich für das generelle Angebot einer Wiederholerprüfung, welche vor Beginn desjenigen Semesters, welches auf das Semester, in welchem die Prüfung nicht bestanden wurde, folgt, abgelegt werden kann, aus. Desweiteren sollte den Studenten generell die Möglichkeit gegeben werden, jede Prüfung jeweils zum Ende jedes Semesters ablegen zu können.“
Wer eine Prüfung nicht besteht, und es sich zutraut, soll so auf freiwilliger Basis die Möglichkeit bekommen, kurz vor Beginn des neuen Semesters erneut anzutreten. Die dazwischenliegende Zeit ist ja vorlesungsfrei, d.h. intensives Lernen ist möglich. Zudem geht das bisher gelernte nicht erst wieder den Bach runter, bis der Zweitversuch möglich ist.
Die Vorteile sind deutlich: Das bis dahin gelernte bleibt und wird ergänzt, es besteht ein Anreiz, dranzubleiben. Die Motivation einer dann ohne Zeitverlust bestandenen Prüfung ist enorm. An anderen Hochschulen ist so etwas gang und gäbe.
Wer mehr Zeit braucht, lässt es eben. Es ist aber ein Unding, dass Prüfungen z.T. nur einmal jährlich stattfinden. So wird unnötig Studienzeit verlängert. Deshalb sollen alle Prüfungen in jedem Semester möglich sein. Zwar dann ggf. ohne Vorlesung, aber das liegt dann in der Verantwortung des Studierenden, sich darauf einzulassen.
Beide Forderungen sind sinnvoll. Allerdings muss beachtet werden: Eine Wiederholungsprüfung darf nicht dem strengen Regime der Prüfungsordnung (siehe Beitrag „Verschlimmbesserung“) unterliegen, sondern muss eine optionale Zusatzmöglichkeit schaffen: So wie früher sollte sie erst dann tatsächlich als Versuch gelten, sobald der Studierende zur Prüfung antritt. Bleibt er ihr fern, muss er halt die nächste reguläre Prüfung mitschreiben.
Erste Reaktionen der Professorenschaft auf die Forderung waren, wie uns berichtet wurde, allerdings nicht gerade ermutigend. Und das trotz der mehrfach erklärten Zustimmung der Hochschulleitung zu solchen Wiederholungsprüfungen.
Ein bisschen fragt man sich, ob der oft gerühmte Kunde als König trotz seiner Zahlkraft nicht vielmehr ein König ohne Land ist. Hoffentlich nicht mehr lange.
Auch die weiteren Beiträge dieser fhz-Ausgabe beschäftigen sich mit der Frage nach den Neuerungen, die Studienbeiträge und Hochschulreform bringen sollen.
⇔ . 15. Mai 2007 red

Schön, dass Ihr diese absonderliche Prüfungsordnung hier zur Sprache gebracht habt. Ich studiere jetzt im 2. Semester und konnte es bisher nicht recht glauben, dass es tatsächlich nicht möglich sein soll, nicht bestandene oder versäumte Klausuren zu Beginn des Folgesemesters nachschreiben zu können.
In meinem Erststudium in Osnabrück war dies selbstverständlich möglich. Und Nachfragen bei studierenden Freunden an zahlreichen anderen Unis und FHs haben ergeben, dass ausnahmslos jeder von ihnen dort eben diese Wiederholungsmöglichkeiten hat.
Wenn es scheinbar überall längst gang und gebe ist, sehe ich keine Gründe, die gegen eine Nachbesserung der hiesigen Prüfungsordnung in diesem Sinne sprechen könnten.
Was für eine geile Ausgabe!!! Fettes Merci ans FHZ-Rosenheim-Team! Und wie immer müssen jetzt die Studenten nur noch lesen wollen und dann auch noch handeln…